Was macht der Kirchenvorstand?
Zu den vielfältigen Aufgaben gehören:
- die Beschaffung und Verwaltung von notwendigen Geldmitteln für die Gemeindearbeit
- die Sorge für den Erhalt und die Reparatur der kirchlichen Gebäude
- gegebenenfalls der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
- die Verwaltung von Spenden, Kollekten und Kirchensteuerzuweisungen.
Die Personalangelegenheiten, die auch zu den Aufgaben der Kirchenvorstände gehören, sind bei unseren Gemeinden seit dem 01.01.2009 an den Kirchengemeindeverband Düsseldorfer Rheinbogen übertragen. Auch der Haushalt der Kirchengemeinden wird vom Kirchenvorstand beschlossen und von der Rendantur verwaltet.
Die Entscheidungen des Kirchenvorstandes und des Kirchengemeindeverbandes werden in Ausschüssen vorbereitet. Diesen Ausschüssen gehören teilweise auch weitere fachkundige Gemeindemitglieder an, die nicht zu den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstandes zählen. Und wer macht das alles? Die Beschlüsse, die vom Kirchenvorstand gefasst werden, müssen von den Mitgliedern selbst ausgeführt werden, bzw. veranlasst werden, denn dem Kirchenvorstand steht kein Verwaltungsapparat zur Verfügung.
Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist immer der Pfarrer. Stellvertretende geschäftsführende Vorsitzende sind in unseren Gemeinden:
in St. Maria in den Benden:
Herr Prof. Dr. Georg Pretzler
in St. Maria Rosenkranz:
Herr Dietmar Hinken
in St. Nikolaus:
Herr Karl-Heinz Blum
in St. Joseph:
Herr Herbert Leimbach
in St. Hubertus:
Herr Christoph Kranz
Der Kirchenvorstand trifft sich ca. alle 8 Wochen für 2-3 Stunden. Dazu kommen Termine in den einzelnen Sachausschüssen. Gewählt werden die Mitglieder für 6 Jahre. Alle drei Jahre steht die Hälfte der KV-Mitglieder zur Wahl.