Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist der Rechtsträger der Gemeinde als juristischer Person. Er besteht - wie der Pfarrgemeinderat - aus gewählten Pfarrangehörigen, sowie dem Pfarrer und dem Kaplan als „geborene“ Mitglieder.

Der Kirchenvorstand wird aus den einzelnen Gemeinden gewählt, die Anzahl der einzelnen Vertreter hängt von der Größe der Gemeinde ab. 

KV (c) geralt/pixabay.com

Was macht der Kirchenvorstand?

Zu den vielfältigen Aufgaben gehören:

  • die Beschaffung und Verwaltung von notwendigen Geldmitteln für die Gemeindearbeit
  • die Sorge für den Erhalt und die Reparatur der kirchlichen Gebäude
  • gegebenenfalls der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
  • die Verwaltung von Spenden, Kollekten und Kirchensteuerzuweisungen.

Die Personalangelegenheiten, die auch zu den Aufgaben der Kirchenvorstände gehören, sind bei unseren Gemeinden seit dem 01.01.2009 an den Kirchengemeindeverband Düsseldorfer Rheinbogen übertragen. Auch der Haushalt der Kirchengemeinden wird vom Kirchenvorstand beschlossen und von der Rendantur verwaltet.

Die Entscheidungen des Kirchenvorstandes und des Kirchengemeindeverbandes werden in Ausschüssen vorbereitet. Diesen Ausschüssen gehören teilweise auch weitere fachkundige Gemeindemitglieder an, die nicht zu den gewählten Mitgliedern des Kirchenvorstandes zählen. Und wer macht das alles? Die Beschlüsse, die vom Kirchenvorstand gefasst werden, müssen von den Mitgliedern selbst ausgeführt werden, bzw. veranlasst werden, denn dem Kirchenvorstand steht kein Verwaltungsapparat zur Verfügung.

 

Vorsitzender des Kirchenvorstandes ist immer der Pfarrer. Stellvertretende geschäftsführende Vorsitzende sind in unseren Gemeinden:

in St. Maria in den Benden:
Herr Prof. Dr. Georg Pretzler

in St. Maria Rosenkranz:
Herr Dietmar Hinken

in St. Nikolaus:
Herr Karl-Heinz Blum

in St. Joseph:
Herr Herbert Leimbach

in St. Hubertus:
Herr Christoph Kranz

 

Der Kirchenvorstand trifft sich ca. alle 8 Wochen für 2-3 Stunden. Dazu kommen Termine in den einzelnen Sachausschüssen. Gewählt werden die Mitglieder für 6 Jahre. Alle drei Jahre steht die Hälfte der KV-Mitglieder zur Wahl.

Pastoralbüro der Seelsorgeeinheit Düsseldorfer Rheinbogen

Burscheider Str. 22
40591 Düsseldorf

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit:

MO:  08.30 - 12.30 Uhr

DI:    08.30 - 12.30 Uhr

MI:   08.30 - 12.30 Uhr

DO:  15.00 - 18.00 Uhr

FR:   08.30 - 12.30 Uhr

Öffnungszeiten und telefonische Erreichbarkeit während der Schulferien:
DI, MI, FR:  10.00 - 12.00 Uhr
DO:            16.00 - 18.00 Uhr

Bei Sterbefällen können Sie jemanden über das Notfalltelefon 0173-156 6674 erreichen.

Telefon-Seelsorge: 0800 1110111 

 

Öffnungszeiten der Bücherei St. Maria Rosenkranz sowie des Gepa-Fairkaufs (Pfarrzentrum Burscheider Str. 22)

Öffnungszeiten:

sonntags von 10.30-12.30 Uhr, 

mittwochs von 10.00 -12.00 Uhr

und donnerstags von 15.30 -17.30 Uhr

Zusätzlich zum "Lesefutter" finden Sie in unserer Bücherei auch den GEPA-FAIRkauf mit fair gehandelten Waren. 

 

Öffnungszeiten der Bücherei St. Joseph, Holthausen (Ritastr. 9)

sonntags von 10.30 - 12.30 und

donnerstags von 16.00 - 18.00 Uhr

 

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