Voraussetzungen für die Übernahme eines Patenamts sind nach Kirchenrecht Taufe, Firmung und Mitgliedschaft in der römisch-katholischen Kirche. Wenn keine Firmung vorliegt, wird lediglich eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche ausgestellt. Gehen Sie damit zum taufenden Seelsorger, der dann über die Zulassung zum Patenamt unter dieser Voraussetzung entscheidet.
Eine Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigung kann nur vom Pastoralbüro der zuständigen Wohnsitzgemeinde ausgestellt werden.
Unser Pastoralbüro kann also nur Paten- oder Zugehörigkeitsbescheinigungen für Personen ausstellen, die in unserer Seelsorgeeinheit (St. Hubertus, St. Joseph, St. Maria in den Benden, St. Maria Rosenkranz, St. Nikolaus) gemeldet sind.